Wir möchten darauf hinweisen, dass seit Montag, den 02.März 2015 die Einreichung der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2014 bei den brasilianischen Finanzbehörden möglich ist. Sämtliche Expatriates mit Einkommen, das in Brasilien bezogen wird sowie alle diejenigen Expatriates, die in Brasilien ansässig sind und Einkommen aus dem Ausland beziehen, sind verpflichtet, diese Erklärung einzureichen, auch wenn bereits Einkommenssteuerzahlungen abgeführt wurden (carnê – leão).
Bei Zweifeln hinsichtlich der Abgabe der Erklärung oder der Formularausfüllung sind wir gerne behilflich. Wir verfügen über ein Team von Anwälten, die auf diese steuerlichen Angelegenheiten von Expatriates spezialisiert sind.